Fischerei-Bestimmungen

Fischerei-Bestimmungen_2024

1. Allgemeine Bestimmungen

Arten von Fischereiberechtigungen

Der Fischereiverein vertreibt vier Arten von Fischereiberechtigungen:

Dabei gelten für Saisonkarten-Bezüger, dass diese die Berechtigung nur erhalten, wenn sie im Besitz des SaNa Ausweises (Sachkundenachweis) sind und die entsprechende Vereinsinstruktion besucht haben. Für Tageskartenfischer gilt die SaNa Pflicht nicht.

  • Fischersaison

Im Vereinsgebiet, exklusiv Pizolgebiet, ist die Fischerei vom letzten Samstag im April bis und mit 30. September erlaubt. In den Pizolseen ist die Fischerei vom 1. August bis und mit 30. September erlaubt. Am jeweiligen Eröffnungstag beginnt die Fischerei am Morgen um 06.00 Uhr.

  • Schonzeiten 

  • Nachtfangverbot

In den Gewässern des Fischereivereins ist das Fischen von Tagesanbruch bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt. Der Einsatz von künstlichen Lichtquellen ist verboten. Dies bedeutet, dass ich eine Montage an meiner Fischerrute durchführen kann, ohne dass ich auf Lichtquellen von „Handy“, Stirnlampe, Taschenlampe usw. zurückgreifen muss.

  • Fischen auf den Staumauern

Das Fischen auf den Staumauern der Stauseen Chapfensee und Mapragg ist verboten!

  • Schongebiete / Gesperrte Gebiete

Der Fischfang ist im Bereich bis zu 100 m oberhalb und 200 m unterhalb von Fischtreppen und ähnlichen Aufstiegsstellen verboten. Das Vilterser Seeli im Pizol wird von uns nicht bewirtschaftet und muss als Schongebiet betrachtet werden. Restliche verbotene Strecken siehe die rot bezeichneten Gebiete / Gewässer in der Gewässerkarte.

  • Geschützte Fischarten und Krebse

Es gelten die Eidgenössischen und Kantonalen Vorschriften.

  • Begehungsrecht / Naturschutz

Die Fischereiberechtigten sind befugt, die an die Gewässer angrenzenden Grundstücke zu betre-ten, soweit dies zur Ausübung der Fischerei notwendig ist. Gebäude und eingezäunte Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Besitzers betreten werden.

Kulturen und Schilfbestände sind zu schonen. Während der Nist- und Brutzeit dürfen die als Schutzgebiete bezeichneten Ufer und Schilfgebiete nicht betreten werden. Im Übrigen gelten die Vorschriften der einzelnen Schutzgebiete. Für Schäden, die bei der Ausübung des Begehungs-rechts entstehen, haftet der Fischereiberechtigte.

Das Betreten der beiden Inseln im Naturschutzgebiet Chapfensee ist nicht erlaubt.

  • Ausweise / Ausweispflicht

Jeder Tageskarten-, Aktiv- und Jungfischer muss sich beim Lösen der Fischereiberechtigung und auch beim Fischen jederzeit mit einem amtlichen Ausweis mit Foto ausweisen können. Die Fischereiberechtigung und der Ausweis sind auf Verlangen den Fischereiaufsichtsorganen vorzuweisen.

  • Aufsichtsorgane sind:

  • Sauberkeit am Gewässer

Von jedem Fischer oder jeder Fischerin wird erwartet, dass er/sie den Angelplatz mindestens so sauber verlässt, wenn nicht sauberer, wie er angetroffen wurde.
Fischreste (Innereien etc.) dürfen nicht in den vor Ort vorhandenen Abfallkübeln entsorgt werden (z.B. am Chapfensee).

2. Schutzbestimmungen für die zum Fang freigegebenen Fischarten

Schontage (nach Fischeinsatz)

Einsatz-TagSchontag vonSchontag bis
Montag, 22.04.2024Kein Schontag, da vor Beginn der Fischerei
Montag, 13.05.202413.05.2024, 12.00 UhrDienstag, 14.05.2024, ganzer Tag
Montag, 03.06.302403.06.2024, 12.00 UhrDienstag, 04.06.2024, ganzer Tag
Montag, 01.07.202401.07.2024, 12.00 UhrDienstag, 02.07.2024, ganzer Tag
Montag, 15.07.202415.07.2024, 12.00 UhrDienstag, 16.07.2024, ganzer Tag
Montag, 05.08.202405.08.2024, 12.00 UhrDienstag, 06.08.2024, ganzer Tag
Montag, 02.09.202402.09.2024, 12.00 UhrDienstag, 03.09.2024, ganzer Tag

An den Schontagen darf am Chapfensee, Mapraggstausee, Kiesfang Wangs, Kiesfang Vilters (Elcoweiher) und Saarfall nicht gefischt werden!

  • Fangmasse

Die Mindestmasse werden bei Fischen von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlichen ausgebreiteten Schwanzspitze gemessen.
Für Fische, die das Mindestmass erreichen, gilt ein Rücksetzverbot!

  • Tagesfangzahl

Während der ganzen Fischersaison ist für alle Fischereiberechtigungen die Tagesfangzahl auf 4 Fische begrenzt

  • Fang- und Hilfsgeräte

Fische dürfen nur mit Angelgeräten gefangen werden. Das Angeln mit der Absicht, die Fische wieder freizulassen (catch and release), ist untersagt.

Das Angelgerät darf, sofern sich der Köder im Wasser befindet, nicht verlassen werden.

An einer Schnur oder an einem Köder dürfen nicht mehr als drei Angelspitzen angebracht sein. Dabei gilt:

  • ein einzelner Angel darf mit einem natürlicher oder künstlichen Köder benützt werden
  • beim Setzblei mit max. drei Mücke darf am Angel kein zusätzlicher natürlicher oder künstlichen Köder angebracht werde. Die Mücke ist der Köder
  • einem Spinner, Löffel, Streamer oder sonstigem Ködersystem mit einem Einfach- resp. Mehrfachhaken, darf am Angel kein natürlicher oder künstlichen Köder zusätzlich angebracht werde (weitere Bestimmungen betreffend Mehrfachhaken siehe nachfolgender Abschnitt)

Der Feumer darf nur als Unterfangnetz verwendet werden.

  • Verbotene Fangmethoden

a) die Verwendung von:

      1. gleichzeitig mehr als einer Angelrute zum Fischen
      2. Angeln mit Widerhaken (generelles Widerhakenverbot)
      3. An allen Fliessgewässern, Kiesfängen und Pizolseen sind Mehrfachangeln, also Zwillings- und Drillingsangeln etc., verboten. Nur in den beiden Stauhaltungen, Mapraggstausee und Chapfensee, ist ein Mehrfachhaken (max. Drilling) noch erlaubt. Fischer, welche auch in diesen Gewässern eine schonendere Fischerei betreiben wollen, verwenden Einfachhaken
      4. Wobbler etc. mit mehr als einer Anbiss-Stelle
      5. ferngesteuerten Geräten zum Ausbringen von Angel und Köder

b) den Fisch absichtlich an einem anderen Körperteil als dem Maul zu fangen
c) mit der Hand zu fischen
d) die Lebendfischhälterung für Personen ohne SaNa Ausweis

  • Köderfische (nur Elritzen aus eigenem Gebiet)

  • Erlaubte Fangmethoden

  • Übungsfischerei

Die Ausübung der Übungsfischerei (auch ohne Angelhaken) ist ohne Patent an allen Gewässern untersagt.
Der Vereinsvorstand kann für Ausbildungszwecke für die Übungsfischerei Ausnahmebewilligungen erteilen.

  • Umgang mit gefangenen Fischen

Fische dürfen beim Fang nicht unnötig verletzt oder gestresst werden.

Gefangene untermässige Fische dürfen nie mit trockener Hand oder trockenem Tuch angefasst werden. Sie sind sorgfältig von der Angel zu lösen, gegebenenfalls durch Abschneiden der Angel und wieder ins Wasser zurückzuversetzen.

Erlaubte Fische, die beim Fang behändigt werden, sind mit nasser Hand anzulanden, mit einem Schlag auf den Kopf zu betäuben, anschliessend mit einem Kiemenschnitt zu töten oder auszunehmen und erst dann von der Angel zu lösen.

Die kurzfristige Lebendhälterung von gefangenen Fischen (inkl. Köderfischen) in Trinketten, Lägeln, Fischkörben, Reusen und ähnlichen Hälterungsgefässen ist nur Inhaberinnen und Inhabern eines Sachkundeausweises gestattet. Durch regelmässigen Wasserwechsel ist dafür zu sorgen, dass die Wasserqualität derjenigen des Herkunftsgewässers entspricht.

Bereits gehälterte Fische dürfen nicht im Austausch wieder ins Wasser zurückversetzt werden.

3. Fangstatistik

  • Bestimmungen

Fischerinnen und Fischer haben eine Fangstatistik zu führen. Die Fangstatistik muss bei der Fischereiausübung stets mitgeführt werden. Sie ist den Fischereiaufsichtsorganen auf Verlangen vorzuweisen. Die behändigten Fische müssen sofort nach dem Fang, das heisst bevor weitergefischt wird, in die Fangstatistik eingetragen werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über das Führen der Fangstatistik gemäss Anleitung in der Fangstatistik.

  • Abgabe

Bis 31. Oktober des jeweiligen Jahres ist die Fangstatistik an die Vereinsadresse oder Ausgabestelle zu retournieren.

  • Depotgeld Rückgabe

Bei Fangstatistiken mit Depotgeld wird das Depotgeld bei termingerechter Abgabe der Fang-
statistik an der Ausgabestelle direkt zurück bezahlt. Bei Einsendungen per Post nur bei Angabe der Bankverbindung (IBAN) oder mit einem beiliegenden Einzahlungsschein.

  • Konsequenz bei nicht- oder zu später Abgabe

Von Aktivfischern, also von Mitgliedern mit einer Berechtigung für eine Saison, welche die Fangstatistik nicht oder zu spät abgeben, wird eine Busse von Fr. 50.- erhoben.

Bei Jungfischern, welche die Fangstatistik nicht oder zu spät abgeben, verfällt die Rückzahlung der Depotgebühr. Jungfischer, welche die Fangstatistik während zwei aufeinander folgenden Fischer-saisons nicht oder zu spät abgeben, werden im folgenden Jahr von der Fischerei gesperrt.

Bei Fischern, also Nichtmitglieder mit einer Berechtigung für eine Saison, welche die Fangstatistik nicht oder zu spät abgeben, verfällt die Rückzahlung der Depotgebühr.

Bei Tageskartenfischern, welche die Fangstatistik nicht oder zu spät abgeben, verfällt die Rückzahlung der Depotgebühr.

4. Mitangelrecht

  • Bei Erwachsenen Saison- oder Tageskartenfischern

Der Inhaber einer Saison- oder Tageskarte kann den Fischfang unter seiner Aufsicht und an seiner Stelle durch eine Drittperson ausüben lassen. Die Verwendung zusätzlicher Geräte ist untersagt. Der Inhaber der Berechtigung ist, für den an seiner Stelle Fischenden, für die korrekte Handhabung der Fischerei verantwortlich.

  • Jugendliche mit Saisonkarten

Bei den Jungfischern darf keine andere Person anstelle des Karteninhabers fischen.

  • Jugendliche mit Tageskarten

Jugendliche ab 12 Jahre und älter, dürfen alleine mit ihrer Tageskarte im ganzen Pachtgebiet fischen.

  • Jugendliche jünger als 12 Jahre

Jugendliche, jünger als 12 Jahre, dürfen nur unter Aufsicht einer Begleitperson fischen. Die Begleitperson muss 18 Jahre oder älter sein. Die Tageskarte muss auf die Begleitperson ausgestellt sein. Die Begleitperson ist für den Jugendlichen verantwortlich.

5. Strafbestimmungen

6. Schlussbestimmungen

Antrag Mitgliedschaft

Herzlichen Dank für deinen Antrag "Neumitgliedschaft Jungfischer"


Wir haben Deinen Antrag für die Aufnahme in den Verein erhalten und Dir ein Mail gesendet (Bitte auch im Spam- / Junk-Ordner suchen). Bitte notier Dir die folgenden Termine, an welchen Du teilnehmen musst:

  • Instruktion Jungfischer: 22. März 2024 17.30 Uhr Restaurant Sonne, Wangs
  • Praktische Instruktion/Abgabe Patent: 27. April 2024, 13.00 Uhr Parkplatz Chapfensee (Nur Jungfischer-Patent die das erste Jahr lösen!)
  • Bachputzen: 05. Oktober 2024 07.30 Uhr Bahnhof Mels (für Jugendpatente 18+ und Jugendpatente obligatorisch)

Wir wünschen Dir für die neue Saison ein kräftiges Petri-Heil.

Mit freundlichen Grüssen

FV Sarganserland

Antrag Mitgliedschaft

Herzlichen Dank für deinen Antrag "Neumitgliedschaft"


Wir haben Deinen Antrag für die Aufnahme in den Verein erhalten und Dir ein Mail gesendet (Bitte auch im Spam- / Junk-Ordner suchen). Bitte notier Dir die folgenden obligatorischen Termine:

  • Instruktion: 22. April 2024, 18.30 Uhr Restaurant Sonne Wangs
  • Bachputzen: 05. Oktober 2024 07.30 Uhr Bahnhof Mels
Nur wenn Du diese beiden Termine besucht hast, kann Deine Aufnahme in den Verein an der nächsten Hauptversammlung beantragt werden.

Wir wünschen Dir für die neue Saison ein kräftiges Petri-Heil.

Mit freundlichen Grüssen

FV Sarganserland

Vielen Dank für deine Anfrage

Wir haben dir auf deine Mail-Adresse eine Bestätigung gesendet.

Bitte überprüfe deine Angaben.

Mit freundlichen Grüssen

FV Sarganserland

Der Vorstand