Dabei gelten für Saisonkarten-Bezüger, dass diese die Berechtigung nur erhalten, wenn sie im Besitz des SaNa Ausweises (Sachkundenachweis) sind und die entsprechende Vereinsinstruktion besucht haben. Für Tageskartenfischer gilt die SaNa Pflicht nicht.
Im Vereinsgebiet, exklusiv Pizolgebiet, ist die Fischerei vom 19. April bis und mit 30. September erlaubt. In den Pizolseen ist die Fischerei vom 15. Juli bis und mit 30. September erlaubt. Am jeweiligen Eröffnungstag beginnt die Fischerei am Morgen um 06.00 Uhr.
In den Gewässern des Fischereivereins ist das Fischen von Tagesanbruch bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt. Der Einsatz von künstlichen Lichtquellen ist verboten. Dies bedeutet, dass ich eine Montage an meiner Fischerrute durchführen kann, ohne dass ich auf Lichtquellen von „Handy“, Stirnlampe, Taschenlampe usw. zurückgreifen muss.
Das Fischen auf den Staumauern der Stauseen Chapfensee und Mapragg ist verboten!
Der Fischfang ist im Bereich bis zu 100 m oberhalb und 200 m unterhalb von Fischtreppen und ähnlichen Aufstiegsstellen verboten. Restliche verbotene Strecken siehe die rot bezeichneten Gebiete / Gewässer in der Gewässerkarte.
Es gelten die Eidgenössischen und Kantonalen Vorschriften.
Die Fischereiberechtigten sind befugt, die an die Gewässer angrenzenden Grundstücke zu betre-ten, soweit dies zur Ausübung der Fischerei notwendig ist. Gebäude und eingezäunte Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Besitzers betreten werden.
Kulturen und Schilfbestände sind zu schonen. Während der Nist- und Brutzeit dürfen die als Schutzgebiete bezeichneten Ufer und Schilfgebiete nicht betreten werden. Im Übrigen gelten die Vorschriften der einzelnen Schutzgebiete. Für Schäden, die bei der Ausübung des Begehungs-rechts entstehen, haftet der Fischereiberechtigte.
Das Betreten der beiden Inseln im Naturschutzgebiet Chapfensee ist nicht erlaubt.
Jeder Tageskarten-, Aktiv- und Jungfischer muss sich beim Lösen der Fischereiberechtigung und auch beim Fischen jederzeit mit einem amtlichen Ausweis mit Foto ausweisen können. Die Fischereiberechtigung und der Ausweis sind auf Verlangen den Fischereiaufsichtsorganen vorzuweisen.
Von jedem Fischer oder jeder Fischerin wird erwartet, dass er/sie den Angelplatz mindestens so sauber verlässt, wenn nicht sauberer, wie er angetroffen wurde.
Fischreste (Innereien etc.) dürfen nicht in den vor Ort vorhandenen Abfallkübeln entsorgt werden (z.B. am Chapfensee).
Einsatz-Tag | Schontag von | Schontag bis |
---|---|---|
Montag, 14.04.2025 | Kein Schontag, da vor Beginn der Fischerei | |
Montag, 12.05.2025 | 12.05.2025, 12.00 Uhr | Dienstag, 13.05.2025, ganzer Tag |
Montag, 02.06.2025 | 02.06.2025, 12.00 Uhr | Dienstag, 03.06.2025, ganzer Tag |
Montag, 07.07.2025 | 07.07.2025, 12.00 Uhr | Dienstag, 08.07.2025, ganzer Tag |
Montag, 21.07.2025 | 21.07.2025, 12.00 Uhr | Dienstag, 22.07.2025, ganzer Tag |
Montag, 04.08.2025 | 04.08.2025, 12.00 Uhr | Dienstag, 05.08.2025, ganzer Tag |
Montag, 01.09.2025 | 01.09.2025, 12.00 Uhr | Dienstag, 02.09.2025, ganzer Tag |
An den Schontagen darf am Chapfensee, Mapraggstausee, Kiesfang Wangs, Kiesfang Vilters (Elcoweiher) und Saarfall nicht gefischt werden!
Fischart | Schonmass |
---|---|
Bachforelle | 25 cm |
Seeforelle | 50 cm |
Regenbogenforelle | 25 cm |
Seesaibling | 25 cm |
Namaycush | 30 cm |
Äsche | 35 cm |
Alet | kein |
Trüsche | kein |
Die Mindestmasse werden bei Fischen von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlichen ausgebreiteten Schwanzspitze gemessen.
Für Fische, die das Mindestmass erreichen, gilt ein Rücksetzverbot!
Während der ganzen Fischersaison ist für alle Fischereiberechtigungen die Tagesfangzahl auf 4 Fische begrenzt
Fische dürfen nur mit Angelgeräten gefangen werden. Das Angeln mit der Absicht, die Fische wieder freizulassen (catch and release), ist untersagt.
Das Angelgerät darf, sofern sich der Köder im Wasser befindet, nicht verlassen werden.
An einer Schnur oder an einem Köder dürfen nicht mehr als drei Angelspitzen angebracht sein. Dabei gilt:
Der Feumer darf nur als Unterfangnetz verwendet werden.
a) die Verwendung von:
b) den Fisch absichtlich an einem anderen Körperteil als dem Maul zu fangen
c) mit der Hand zu fischen
d) die Lebendfischhälterung für Personen ohne SaNa Ausweis
Die Ausübung der Übungsfischerei (auch ohne Angelhaken) ist ohne Patent an allen Gewässern untersagt.
Der Vereinsvorstand kann für Ausbildungszwecke für die Übungsfischerei Ausnahmebewilligungen erteilen.
Fische dürfen beim Fang nicht unnötig verletzt oder gestresst werden.
Gefangene untermässige Fische dürfen nie mit trockener Hand oder trockenem Tuch angefasst werden. Sie sind sorgfältig von der Angel zu lösen, gegebenenfalls durch Abschneiden der Angel und wieder ins Wasser zurückzuversetzen.
Erlaubte Fische, die beim Fang behändigt werden, sind mit nasser Hand anzulanden, mit einem Schlag auf den Kopf zu betäuben, anschliessend mit einem Kiemenschnitt zu töten oder auszunehmen und erst dann von der Angel zu lösen.
Die kurzfristige Lebendhälterung von gefangenen Fischen (inkl. Köderfischen) in Trinketten, Lägeln, Fischkörben, Reusen und ähnlichen Hälterungsgefässen ist nur Inhaberinnen und Inhabern eines Sachkundeausweises gestattet. Durch regelmässigen Wasserwechsel ist dafür zu sorgen, dass die Wasserqualität derjenigen des Herkunftsgewässers entspricht.
Bereits gehälterte Fische dürfen nicht im Austausch wieder ins Wasser zurückversetzt werden.
Fischerinnen und Fischer haben eine Fangstatistik zu führen. Die Fangstatistik muss bei der Fischereiausübung stets mitgeführt werden. Sie ist den Fischereiaufsichtsorganen auf Verlangen vorzuweisen. Die behändigten Fische müssen sofort nach dem Fang, das heisst bevor weitergefischt wird, in die Fangstatistik eingetragen werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über das Führen der Fangstatistik gemäss Anleitung in der Fangstatistik.
Bis 31. Oktober des jeweiligen Jahres ist die Fangstatistik an die Vereinsadresse oder Ausgabestelle zu retournieren.
Bei Fangstatistiken mit Depotgeld wird das Depotgeld bei termingerechter Abgabe der Fang-
statistik an der Ausgabestelle direkt zurück bezahlt. Bei Einsendungen per Post nur bei Angabe der Bankverbindung (IBAN) oder mit einem beiliegenden Einzahlungsschein.
Von Aktivfischern, also von Mitgliedern mit einer Berechtigung für eine Saison, welche die Fangstatistik nicht oder zu spät abgeben, wird eine Busse von Fr. 50.- erhoben.
Bei Jungfischern, welche die Fangstatistik nicht oder zu spät abgeben, verfällt die Rückzahlung der Depotgebühr. Jungfischer, welche die Fangstatistik während zwei aufeinander folgenden Fischer-saisons nicht oder zu spät abgeben, werden im folgenden Jahr von der Fischerei gesperrt.
Bei Fischern, also Nichtmitglieder mit einer Berechtigung für eine Saison, welche die Fangstatistik nicht oder zu spät abgeben, verfällt die Rückzahlung der Depotgebühr.
Bei Tageskartenfischern, welche die Fangstatistik nicht oder zu spät abgeben, verfällt die Rückzahlung der Depotgebühr.
Der Inhaber einer Saison- oder Tageskarte kann den Fischfang unter seiner Aufsicht und an seiner Stelle durch eine Drittperson ausüben lassen. Die Verwendung zusätzlicher Geräte ist untersagt. Der Inhaber der Berechtigung ist, für den an seiner Stelle Fischenden, für die korrekte Handhabung der Fischerei verantwortlich.
Bei den Jungfischern darf keine andere Person anstelle des Karteninhabers fischen.
Jugendliche ab 12 Jahre und älter, dürfen alleine mit ihrer Tageskarte im ganzen Pachtgebiet fischen.
Jugendliche, jünger als 12 Jahre, dürfen nur unter Aufsicht einer Begleitperson fischen. Die Begleitperson muss 18 Jahre oder älter sein. Die Tageskarte muss auf die Begleitperson ausgestellt sein. Die Begleitperson ist für den Jugendlichen verantwortlich.
Wir haben Deinen Antrag für die Aufnahme in den Verein erhalten und Dir ein Mail gesendet (Bitte auch im Spam- / Junk-Ordner suchen). Bitte notier Dir die folgenden Termine, an welchen Du teilnehmen musst:
Wir wünschen Dir für die neue Saison ein kräftiges Petri-Heil.
Mit freundlichen Grüssen
FV Sarganserland
Wir haben Deinen Antrag für die Aufnahme in den Verein erhalten und Dir ein Mail gesendet (Bitte auch im Spam- / Junk-Ordner suchen). Bitte notier Dir die folgenden obligatorischen Termine:
Wir wünschen Dir für die neue Saison ein kräftiges Petri-Heil.
Mit freundlichen Grüssen
FV Sarganserland
Wir haben dir auf deine Mail-Adresse eine Bestätigung gesendet.
Bitte überprüfe deine Angaben.
Mit freundlichen Grüssen
FV Sarganserland
Der Vorstand