Für die Aufnahme in den Fischereiverein sind drei Voraussetzungen Pflicht:
Die Bachputzpflicht ist im Herbst zu erfüllen. Ausschliesslich auf schriftliche Anfrage (Entschuldigung) hin kann der Vorstand einen Ausweichtermin auf das Frühjahr genehmigen. Dazu muss die Anfrage mindestens 8 Tage vor dem Bachputztermin, per E-Mail oder Brief beim Vorstand eintreffen.
Nur bei schriftlicher Entschuldigung kann auf den Frühjahrstermin ausgewichen werden. Nach Ablauf dieser 8 Tage können Entschuldigungen nur unter folgenden Umständen akzeptiert werden:
Wenn ein Fischer/Fischerin diese Aufnahmebestimmungen erfüllt hat, wird er/sie, mit Antrag an die kommende Hauptversammlung und deren Zustimmung, als Vereinsmitglied aufgenommen.
Die Fischersaison beginnt am letzten Samstag im April um 06.00 Uhr und endet am 30. September !
Mitglieder des Fischereivereins, die eine Fischereiberechtigung besitzen, können den Fischfang unter ihrer Aufsicht und an ihrer Stelle durch eine Drittperson ausüben lassen. Die Verwendung zusätzlicher Geräte ist untersagt.
Die Fischereiberechtigung ist bis spätestens am 31. Oktober (Poststempel zählt) an den Fischereiverein Sarganserland, Postfach 156, 8887 Mels, zurück zu senden. Zu spät eingereichte Berechtigungen werden mit Fr. 50.00 gebüsst.
Das Verlassen der Angelrute ist, sofern sich der Köder im Wasser befindet, untersagt. Dies gilt besonders für Stauseen und Kiesfänge.
Als Fanggerät gestattet ist im ganzen Vereinsgebiet nur eine Angelrute mit:
Fischen mit Widerhaken ist im gesamtem Vereinsgebiet verboten. Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Patententzug und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Bitte beachten sie die Richtlinien (siehe Tafeln beim Zugang Chapfensee), da der Chapfensee im Naturschutzgebiet liegt und besondere Bestimmungen und Begehungsvorschriften bestehen. Ausnehmen und/oder Kiemenschnitt der Fische auf der Staumauer ist verboten.
Die Saisonparkkarten für Fischer werden seit 2020 nicht mehr als Karten ausgestellt, sondern nur noch in elektronischer Form. Damit die Fischerinnen und Fischer in Genuss des vergünstigten Tarifs für die Saisonkarte kommen, müssen wir der Gemeinde Mels eine Liste mit Namen, Vornamen, Wohnadresse und Autokennzeichen der Berechtigten zukommen lassen.
Sobald die Freigabe der Gemeinde erfolgt ist, kann sich der Fahrzeuginhaber unter www.parkingpay.ch registrieren. Dort ist ein Parkgebührenkonto hinterlegt, welches durch verschiedene Einzahlungsmöglichkeiten aufgeladen werden kann.
Sobald der Fahrzeuginhaber sein Konto eröffnet, sein Fahrzeug erfasst und das Parkgebührenkonto aufgeladen ist, kann unter der Zone 89-Chapfensee-Parmort die Parkzone ausgewählt werden. Unter Bewilligung muss die Nummer 109 (Dauerkarte Chapfensee Fischer) ausgewählt werden.
Die Kontrolle durch die Polizei erfolgt elektronisch – der Fahrzeuginhaber braucht also sonst nichts mehr zu unternehmen.
Anmeldungen müssen bis spätestens bis zur Haupversammlung mit den folgenden Daten an die Kassier gesendet oder können an der HV abgegeben werden:
ACHTUNG:
Erfolgt die Anmeldung nach der Hauptversammlung, kann diese nicht mehr der Gemeinde gemeldet werden.
Schontage 2022 | |||
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Einsatz-Tag | Schontag von | Schontag bis | |
Montag, 11.04.2022 | Kein Schontag, da vor Beginn der Fischerei | ||
Montag, 16.05.2022 | 16.05.2022, 12.00 Uhr | Dienstag ganzer Tag | |
Dienstag, 07.06.2022 | 07.06.2022, 12.00 Uhr | Mittwoch ganzer Tag | |
Montag, 04.07.2022 | 04.07.2022, 12.00 Uhr | Dienstag ganzer Tag | |
Montag, 18.07.2022 | 18.07.2022, 12.00 Uhr | Dienstag ganzer Tag | |
Dienstag, 02.08.2022 | 02.08.2022, 12.00 Uhr | Mittwoch ganzer Tag | |
Montag, 05.09.2022 | 05.09.2022, 12.00 Uhr | Dienstag ganzer Tag |
An den Schontagen darf am Chapfensee, Mapraggstausee, Kiesfang Wangs, Kiesfang Vilters (Elcoweiher) und Saarfall nicht gefischt werden!
Der Saarfall in Vilters ist als Fliegenfischer-Gewässer ausgeschieden worden, d.h. am Saarfall ist nur die Fliegenfischerei erlaubt!
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Bitte überprüfe deine Angaben.
Mit freundlichen Grüssen
FV Sarganserland
Der Vorstand