Fischereiberechtigungen

Arten von Fischereiberechtigungen

Der Fischereiverein vertreibt vier Arten von Fischereiberechtigungen:

  • Berechtigung für eine Saison für Aktiv-Fischer (sind Vereinsmitglieder)
  • Berechtigung für eine Saison für Nichtmitglieder
  • Berechtigung für eine Saison für Jung-Fischer (sind keine Vereinsmitglieder)
  • Tages-, Wochen- und Monatsberechtigungen für Mitglieder und Nichtmitglieder

Dabei gelten für Saisonkarten-Bezüger, dass diese die Berechtigung nur erhalten, wenn sie im Besitz des SaNa Ausweises sind und die entsprechende Vereinsinstruktion besucht haben.Für Tageskarten-Fischer gilt die SaNa Pflicht noch nicht.

Ausweise / Ausweispflicht

Jeder Tageskarten-, Aktiv- und Jungfischer muss sich beim Lösen der Fischereiberechtigung und auch beim Fischen jederzeit mit einem amtlichen Ausweis mit Foto ausweisen können. Die Fischereiberechtigung und der Ausweis sind auf Verlangen den Fischereiaufsichtsorganen vorzuweisen.

Bestimmungen

Fischerinnen und Fischer haben eine Fangstatistik zu führen. Die Fangstatistik muss bei der Fischereiausübung stets mitgeführt werden. Sie ist den Fischereiaufsichtsorganen auf Verlangen vorzuweisen. Die behändigten Fische müssen sofort nach dem Fang, das heisst bevor weitergefischt wird, in die Fangstatistik eingetragen werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über das Führen der Fangstatistik gemäss Anleitung in der Fangstatistik.

Abgabe

Bis Ende Oktober des jeweiligen Jahres ist die Fangstatistik an die Vereinsadresse oder Ausgabestelle zu retournieren.

Depotgeld Rückgabe

Bei Fangstatistiken mit Depotgeld wird das Depotgeld bei termingerechter Abgabe der Fangstatistik an der Ausgabestelle direkt zurück bezahlt. Bei Einsendungen per Post nur bei Angabe der Bankverbindung (IBAN) oder mit einem beiliegenden Einzahlungsschein.

Konsequenz bei nicht- oder zu später Abgabe

Von Aktiv-Fischern, also von Mitgliedern mit einer Berechtigung für eine Saison, welche die Fangstatistik nicht oder zu spät abgeben, wird eine Busse von Fr. 50.– erhoben.

Bei Jung-Fischern, welche die Fangstatistik nicht oder zu spät abgeben, verfällt die Rückzahlung der Depotgebühr. Jungfischer, welche die Fangstatistik während zwei aufeinander folgenden Fischersaisons nicht oder zu spät abgeben, werden im folgenden Jahr von der Fischerei gesperrt.

Bei Fischern, also Nichtmitglieder mit einer Berechtigung für eine Saison, welche die Fangstatistik nicht oder zu spät abgeben, verfällt die Rückzahlung der Depotgebühr. Bei Tageskarten-Fischern, welche die Fangstatistik nicht oder zu spät abgeben, verfällt die Rückzahlung der Depotgebühr.

Mitangelrecht

Bei Erwachsenen Saison- oder Tageskartenfischern

Der Inhaber einer Saison- oder Tageskarte kann den Fischfang unter seiner Aufsicht und an seiner Stelle durch eine Drittperson ausüben lassen. Die Verwendung zusätzlicher Geräte ist untersagt. Der Inhaber der Berechtigung ist, für den an seiner Stelle Fischenden, für die korrekte Handhabung der Fischerei verantwortlich.

Jugendliche mit Saisonkarten

Bei den Jung-Fischern darf keine andere Person anstelle des Karteninhabers fischen.

Jugendliche mit Tageskarten

Jugendliche ab 12 Jahre und älter, dürfen alleine mit ihrer Tageskarte im ganzen Pachtgebiet fischen.

Jugendliche jünger als 12 Jahre

Jugendliche, jünger als 12 Jahre, dürfen nur an Stelle einer Begleitperson fischen. Die Begleitperson muss 18 Jahre oder älter sein. Die Tageskarte muss auf die Begleitperson ausgestellt sein. Die Begleitperson ist für den Jugendlichen verantwortlich.

Strafbestimmungen

Bei Übertretungen dieser Fischereivorschriften kann der Vorstand folgende Massnahmen zur Anwendung bringen:

  • Entzug der Fischereiberechtigung
  • Ausschluss aus dem Verein (für Mitglieder)
  • Verzeigung an die Strafbehörden
  • Verwarnung
  • Beschlagnahmung der gefangenen Fische

Übertretungen wegen Unkenntnis schützt vor Strafe nicht

Antrag Mitgliedschaft

Herzlichen Dank für deinen Antrag "Neumitgliedschaft Jungfischer"


Wir haben Deinen Antrag für die Aufnahme in den Verein erhalten und Dir ein Mail gesendet (Bitte auch im Spam- / Junk-Ordner suchen). Bitte notier Dir die folgenden Termine, an welchen Du teilnehmen musst:

  • Instruktion Jungfischer: 22. März 2024 17.30 Uhr Restaurant Sonne, Wangs
  • Praktische Instruktion/Abgabe Patent: 27. April 2024, 13.00 Uhr Parkplatz Chapfensee (Nur Jungfischer-Patent die das erste Jahr lösen!)
  • Bachputzen: 05. Oktober 2024 07.30 Uhr Bahnhof Mels (für Jugendpatente 18+ und Jugendpatente obligatorisch)

Wir wünschen Dir für die neue Saison ein kräftiges Petri-Heil.

Mit freundlichen Grüssen

FV Sarganserland

Antrag Mitgliedschaft

Herzlichen Dank für deinen Antrag "Neumitgliedschaft"


Wir haben Deinen Antrag für die Aufnahme in den Verein erhalten und Dir ein Mail gesendet (Bitte auch im Spam- / Junk-Ordner suchen). Bitte notier Dir die folgenden obligatorischen Termine:

  • Instruktion: 22. April 2024, 18.30 Uhr Restaurant Sonne Wangs
  • Bachputzen: 05. Oktober 2024 07.30 Uhr Bahnhof Mels
Nur wenn Du diese beiden Termine besucht hast, kann Deine Aufnahme in den Verein an der nächsten Hauptversammlung beantragt werden.

Wir wünschen Dir für die neue Saison ein kräftiges Petri-Heil.

Mit freundlichen Grüssen

FV Sarganserland

Vielen Dank für deine Anfrage

Wir haben dir auf deine Mail-Adresse eine Bestätigung gesendet.

Bitte überprüfe deine Angaben.

Mit freundlichen Grüssen

FV Sarganserland

Der Vorstand