Fischerei-Bestimmungen Giessensee

1. Gewässer

Die Pacht Nr. 80 umfasst den Giessensee (ab Kiessammler in der Fluppi, OHNE „Fluppi-See“, einschliesslich Abfluss in die Tamina) und verfügt über Hechte, Alete, Schleien, Zander und weitere Weissfischarten.

2. Fischereiberechtigung

Ausgabestelle:

Infostelle BAD RAGAZ Tourismus         Am Platz 1              Bad Ragaz              081 300 40 20

Das Fischerpatent wird an Personen erteilt, die das 12. Altersjahr erreicht haben. Der Ausgabestelle ist ein amtlicher Ausweis (ID, Pass) sowie der SANA-Ausweis vorzuweisen Das Patent ist nicht übertragbar. Es muss beim Fischen immer vorgewiesen werden können.

Der Inhaber einer Saison- oder Tageskarte kann den Fischfang unter seiner Aufsicht und an seiner Stelle durch eine Drittperson ausüben lassen. Die Verwendung zusätzlicher Geräte ist untersagt. Der Inhaber der Berechtigung ist, für den an seiner Stelle Fischenden, für die korrekte Handhabung der Fischerei verantwortlich.

3. Taxansätze

Siehe “Preise” auf unserer Homepage

4. Nachtfischverbot

Das Fischen ist von Tagesanbruch bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt. Der Einsatz von künstlichen Lichtquellen ist verboten. Dies bedeutet, dass ich eine Montage an meiner Fischerrute durchführen kann, ohne dass ich auf Lichtquellen von „Handy“, Stirnlampe, Taschenlampe usw. zurückgreifen muss.

5. Fangausübung und Fanggeräte

    • Die gleichzeitige Verwendung mehrerer Angelruten durch die gleiche Person ist untersagt (auch nicht zum Fangen von Köderfischen).
    • Fische, welche die Mindestmasse nicht aufweisen, sind sorgfältig, nur mit nassen Händen oder nassem Tuch, gegebenenfalls durch Abschneiden der Angel, unverzüglich in das Gewässer zurückzusetzen.
    • Der Fang von Krebsen ist verboten.
    • Im Giessensee ist ein Mehrfachhaken (max. Drilling) erlaubt. Fischer, welche eine schonendere Fischerei betreiben wollen, verwenden Einfachhaken.
    • Wobbler mit mehr als einer Anbiss-Stelle sind nicht erlaubt.
    • Das Fischen mit Widerhaken ist nicht erlaubt.
    • Lebende Köderfische sind strengstens verboten.
    • Während der Schonzeit des Hechtes und Zander ist der Einsatz von Ködern zu dessen Fang verboten (toter Köderfisch, Löffel, Wobbler, Twister o.ä.).

6. Schonzeiten, Schonmasse & Entnahmemengen

Schonzeit Hechte/Zander: 1. März – 30 April
Schonmass Hechte: 50 cm
Schonmass Zander : 40 cm
Aale sind geschützt!
Alete, Schleien, weitere Weissfische: kein Schonmass
Entnahmemenge pro Tag:   Max. 4 Fische, davon max. 1 Hecht oder max. 1 Zander
Entnahmemenge pro Jahr: Total 80 Fische, davon max. 40 Hechte oder max. 40 Zander

7. Fischfangstatistik

Jeder Fang ist umgehend in die Fangerfassung einzutragen. Die Gesamtzahl der gefangenen Fische sind in die Fangstatistik einzutragen. Wird die Fangstatistik nicht oder nicht weisungsgemäss geführt, so kann die Fischereiberechtigung auf unbestimmte Zeit entzogen werden.

8. Verlassen der Angelrute

Das Verlassen der Angelrute, sofern sich der Köder im Wasser befindet, ist untersagt.

9. Fischereiaufsicht

Der Fischereiaufseher ist eine vom Fischereiverein Sarganserland bestimmte Person mit Zustimmung der Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons St. Gallen.

10. Spezielle Vorschriften für den Giessenpark und den Giessensee

    • Es ist verboten, den Schilf- und Lilienbestand zu beschädigen.
    • Generell muss auf die Sauberkeit am Gewässer geachtet werden.
    • Das Entfachen von Feuer ist grundsätzlich untersagt.
    • Alle im Weiher gefangen Fische gelten als potentielle Träger der Krebspest und dürfen nicht lebend weitertransportiert und in andere Gewässer besetzt werden.
    • Alle am Giessensee verwendeten Angelgeräte, Stiefel, etc. müssen nach dem Fischen während mind. 3 Tagen ausgetrocknet oder desinfiziert werden (z.B. mit Virkon).
  •  

11. Strafbestimmungen

Zuwiderhandlungen gegen die Eidgenössischen und Kantonalen Vorschriften werden dem Kantonalen Amt verzeigt und können zusätzlich mit dem Entzug der Fischereibewilligung bestraft werden.

Antrag Mitgliedschaft

Herzlichen Dank für deinen Antrag "Neumitgliedschaft Jungfischer"


Wir haben Deinen Antrag für die Aufnahme in den Verein erhalten und Dir ein Mail gesendet (Bitte auch im Spam- / Junk-Ordner suchen). Bitte notier Dir die folgenden Termine, an welchen Du teilnehmen musst:

  • Instruktion Jungfischer und Aktiv-Fischer: 28. März 2025, 19.00 Uhr, Restaurant Melserhof, Mels
  • Praktische Instruktion/Abgabe Patent: 19. April 2025, 13.00 Uhr, Parkplatz Chapfensee (Nur Jungfischer-Patent die das erste Jahr lösen!)
  • Bachputzen: 04. Oktober 2025, 07.30 Uhr, Bahnhof Mels (für Jugendpatente 18+ und Jugendpatente obligatorisch)

Wir wünschen Dir für die neue Saison ein kräftiges Petri-Heil.

Mit freundlichen Grüssen

FV Sarganserland

Antrag Mitgliedschaft

Herzlichen Dank für deinen Antrag "Neumitgliedschaft"


Wir haben Deinen Antrag für die Aufnahme in den Verein erhalten und Dir ein Mail gesendet (Bitte auch im Spam- / Junk-Ordner suchen). Bitte notier Dir die folgenden obligatorischen Termine:

  • Instruktion: 28. März 2025, 19.00 Uhr, Restaurant Melserhof, Mels
  • Bachputzen: 04. Oktober 2025, 07.30 Uhr, Bahnhof Mels
Nur wenn Du diese beiden Termine besucht hast, kann Deine Aufnahme in den Verein an der nächsten Hauptversammlung beantragt werden.

Wir wünschen Dir für die neue Saison ein kräftiges Petri-Heil.

Mit freundlichen Grüssen

FV Sarganserland

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Bitte überprüfe deine Angaben.

Mit freundlichen Grüssen

FV Sarganserland

Der Vorstand